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Mobilitätskonzept

Mit einem auf die spezielle Situation der Siedlung und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmten Mobilitätskonzept wird aufgezeigt, wie die Mobilitätsbedürfnisse auch ohne eigenes Auto zufriedenstellend und umweltschonend abgedeckt werden können.

Das Konzept zeigt die bestehenden und geplanten Angebote des öffentlichen Verkehrs auf, Fusswege, Velo-Angebote (Abstellplätze, Wegnetz, evtl. Velo-(Zubehör)-Verleih, Velowerkstatt), Car-Sharing-Angebote, Mobilitätsangebote und –anreize (z.B. öV-Abo ist im Mietpreis inbegriffen), ergänzende Dienstleistungen (z.B. Hauslieferdienste) sowie Mobilitätsinformationen.

Beispiel FAB-A, Biel

Ein konkretes Beispiel bietet die Kurzfassung des Mobilitätskonzepts der Genossenschaft FAB-A, das darlegt wie die Autofreiheit gewährleistet wird. Es ist Bestandteil der Baugesuchsunterlagen.

Weitere Beispiele

Weitere Mobilitätskonzepte sind in den Detailbeschreibungen bei einigen bestehenden und geplanten Beispielen zu finden.

Anforderungen an ein Mobilitätskonzept, VCS Bern

Am 1. August 2014 ist die revidierte Bauverordnung des Kantons Bern in Kraft getreten. Die Verordnung sieht neu die Möglichkeit des autofreien Bauens vor. Eine der Bedingungen ist die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes. Der VCS Bern eine Studie in Auftrag gegeben, um die Anforderungen an die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zu konkretisieren. Sie ist als Arbeitshilfe frei verfügbar.