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Genossenschaftssiedlungen

Genossenschaften haben die Möglichkeit, mit ihren Mitgliedern, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Genossenschaftssiedlung, spezielle Vereinbarungen zu treffen. So kann z.B. festgelegt werden, dass in einer 4-Zimmer-Wohnung mindestens 3 Personen leben müssen. Ist diese Regel nicht (mehr) erfüllt, hat die Genossenschaft die Möglichkeit, das Mietverhältnis aufzulösen. Eine solche Regelung ist im normalen Mietrecht nicht umsetzbar.

Analog kann die Autofreiheit in einer Genossenschaft auch einfach in den Statuten und/oder in einem Reglement festgehalten werden.

 

Die Statuten einer Genossenschaft regeln - vergleichbar mit einem Verein - die rechtliche Grundlage innerhalb der Genossenschaft. Sie erklären, was die Mitgliedschaft bedeutet und welches die Ziele der Genossenschaft sind. Es kann beispielsweise auch festgehalten werden, unter welchen Bedingungen und gemäss welchem Verfahren ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden kann.

 

 

Beispiel FAB-A, Biel

In den Statuten der Genossenschaft FAB-A steht, dass sie bezweckt ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige, autofreie Liegenschaften zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten. Diese werden nur an Mitglieder vermietet, welche sich vertraglich verpflichten, während der Mietdauer weder Eigentum an Motorfahrzeugen zu halten noch solche zu besitzen. Begründete Ausnahmen hierzu werden in einem Vermietungsreglement geregelt. Dieses regelt, dass ein Mietvertrag nur unter gewissen Bedingungen abgeschlossen werden darf. Dazu gehört eine rechtsgültig unterzeichnete Erklärung, während der Mietdauer weder Eigentümerin oder Eigentümer eines Autos zu sein noch ein Auto zu besitzen. Vorbehalten bleiben eine Mobility-Mitgliedschaft oder eine Ausnahmebewilligung. Details dazu werden ebenfalls im Reglement erläutert.