Gesetzliche Grundlagen | Parkplatzreglement |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | Siehe Parkplatzreglement, Art. 6ff |
Ersatzabgabe angewendet | Für jeden nicht erstellten Abstellplatz ist eine einmalige Ersatzabgabe von Fr. 6'000.- zu entrichten (Art. 16 Abs. 1 Parkplatzreglement). In besonderen Fällen kann die Ersatzabgabe herabgesetzt oder erlassen werden (Art. 17 Parkplatzreglement). |
Autoarme/autofreie Projekte | Nein |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | An zentralen, gut OeV-erschlossenen Lagen keine; vereinzelt an eher peripheren, «ländlichen» Lagen (auf der Horwer Halbinsel) |
Parkierung im öffentlichen Raum | bewirtschaftet - siehe Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund |