Gesetzliche Grundlagen | Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Flüelen vom 29. Juni 2017; Planungs- und Baugesetz vom 13. Juni 2010 (PBG; RB 40.1111). Siehe gesetzliche Grundlagen Kanton Uri. |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja, siehe Artikel 65 BZO |
Voraussetzung für Unterschreitung | Bei überwiegenden öffentlichen Interessen |
Ersatzabgabe angewendet | Ja, siehe Artikel 66 BZO |
Autoarme/autofreie Projekte | - |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | - |
Parkierung im öffentlichen Raum | Die gekennzeichneten Parkplätze im öffentlichen Raum sind in der Regel gebührenpflichtig oder in der blauen Zone. Ausserhalb der bezeichneten Flächen ist Parkieren erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Siehe Reglement zur Parkplatzverordnung (RPPV) und Parkplatzverordnung (PPV) |